Ein Anbieter kann die Pflege nicht einfach beenden. Es gibt Regeln, und Sie haben Rechte.
Ihre Pflege oder Behandlung wurde gestoppt, oder ein Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialwesen weigert sich, Ihnen weiter zu helfen. Das ist einschneidend, vor allem, wenn Sie diese Pflege benötigen.
Wichtig zu wissen: Ein Anbieter kann die Pflege nicht einfach von einem Tag auf den anderen beenden. Dafür gibt es Regeln, und Sie haben Rechte. Ob es sich um eine Kommune, ein Krankenversicherer oder ein Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialwesen.
Unten gehen wir durch, was Sie tun können, je nachdem, wer die Pflege gestoppt hat und warum.
Lassen Sie es schriftlich darlegen, warum die Pflege gestoppt oder abgelehnt wurde. Ohne einen klaren Grund können Sie sich dagegen verteidigen, und oft kann der Grund angefochten werden.
Wenn eine Gemeinde oder ein Versicherer eine Rückstellung stoppt, ist das in der Regel eine formelle Entscheidung. Sie können innerhalb der Frist (oft sechs Wochen) widersprechen.
Fragen Sie nach ‘suspensive Effect’: Diese Pflege wird fortgesetzt, bis Ihr Widerspruch entschieden ist, so dass keine Lücke in der Hilfe entsteht, die Sie benötigen.
Ein Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialwesen kann die Behandlungsbeziehung nur aus schwerwiegenden Gründen beenden und muss sicherstellen, dass Sie nicht ohne notwendige Anschlussversorgung bleiben. Fragen Sie danach und reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde ein.
Unabhängiger Klientenunterstützung ist kostenlos und kann helfen, die Route zu organisieren, Briefe vorzubereiten und an Sitzungen teilzunehmen. Der Berater entscheidet nicht, ob die Pflege gewährt wird.
Ihre Geschichte ist für sich genommen wertvoll. Zusammen mit anderen zeigt es genau, wo das System zusammenbricht. Anonym ist in Ordnung.